Die Gründung - dynamisch und erfolglos

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Die Gründung

Jetzt wird es ernst. Du bist dir über alles im Klaren. Dann geht es an die Gründung des Unternehmens.

Ich werde hier nur im groben auf die Punkte eingehen. Da ich davon ausgehe, wenn du ein Unternehmen Gründen möchtest, das du schon Ahnung von diesem Unterfangen hast.
 
Ansonsten solltest du dich erstmal im Detail über die Unternehmensgründung informieren.

Du merkst schon, das Gründen eines Unternehmens ist nicht einfach. Trotzdem sollte dich das ganze drum herum nicht den Spaß daran nehmen lassen. Die ganzen Anmeldungen macht man nur einmal und das war es dann. Dann kannst du dich voll und ganz deinem Unternehmen widmen.
1.
Der Businessplan

Der Businessplan

Es mag sich simpel und spielerisch anhören, einen Businessplan zu erstellen, so wichtig ist er auch. Gerade dann, wenn du andere Personen von deiner Idee überzeugen musst. Investoren oder Banken, dann wird aus diesen Papieren ein sehr wichtiges Dokument. Dritte Personen müssen sich in deinen Businessplan wiederfinden und müssen deine Idee verstehen. Deswegen solltest du den Businessplan so detailliert wie möglich schreiben.
 
Wenn eventuelle Investoren, Mitgründer oder Banken deinen Plan nicht gut finden oder der Meinung sind das er nicht vollständig ist. Wirst du nicht viel Erfolg haben.
Klar gibt es Unternehmer, die ohne diesen ausgekommen sind. Einige von ihnen sind auch auf der Strecke geblieben.
Du möchtest doch dein Unternehmen ernst nehmen und keine Fragen offen lassen.
 
Also gehört dieser Teil unbedingt dazu.
2.
Gewerbe-
Anmeldung

Die Gewerbeanmeldung

Um mit deinem Unternehmen zu beginnen, brauchst du einen Gewerbeschein. Diesen musst du bei der Stadt oder Gemeinde beantragen.
 
Jetzt musst du dich entscheiden, ob du ein Kleingewerbe oder ein Gewerbe anmelden möchtest. Mit dem Kleingewerbe darfst du nicht mehr als 60.000€ im Jahr Gewinn erwirtschaften oder maximal einen Gesamtumsatz von 600.000€ machen.
 
Für den Gewerbeschein musst du bei deiner zuständigen Behörde eine Unterlage ausfüllen. Du kannst den Gewerbeschein aber auch Online beantragen.
3.
Das
Finanzamt

Das Finanzamt

Nachdem du dein Gewerbe bei der Stadt oder Gemeinde angemeldet hast, musst du dich beim Finanzamt anmelden. Dies muss spätestes nach 4 Wochen der Unternehmensgründung passieren.
 
Die Unterlagen kannst du dir bei deinem zuständigen Finanzamt besorgen oder die Online-Anmeldung ausfüllen.
4.
Das
Handels-
Register

Das Handelsregister

Als Unternehmer musst du dich in der Regel im Handelsregister eintragen. Dies hängt zum Teil von deiner Rechtsform ab, die du gewählt hast.
 
OHGs und Kapitalgesellschaften sind zu einer Eintragung verpflichtet.

 
Weitere Punkte die dich zu einer Eintragung verpflichten:
 
- Dein Betrieb braucht die kaufmännische Buchführung.
 
- Du machst mehr als 100.000€ Umsatz im Jahr.
 
- Du beschäftigst mehr als 5 Personen in Vollzeit.

Die Kosten für ein Einzelunternehmen zur Anmeldung, liegen bei ca. 200 - 300€

 
Kleinunternehmen ist es freigestellt ob sie sich im Handelsregister eintragen lassen.
5.
DIe
Handwerks-
kammer

Die Handwerkskammer

Als Handwerksunternehmen bist du verpflichtet dich in deiner zuständigen Handwerkskammer zu registrieren.
Zulassungspflichtige Handwerke werden in die Handwerksrolle eingetragen.
Freie oder Handwerks ähnliche Gewerbe werden in ein separates Register eingetragen.

Die Handwerkskammer vertritt die Interessen des Handwerks. Die Hauptaufgabe der Handwerkskammer ist die Handwerksordnung (HwO).
Des Weiteren vertritt sie die Interessen in Politik und Wirtschaft.
Sie ist die Rechtsaufsicht der verschiedenen Innungen, z.B.: Maurerinnung, Malerinnung.
Die Handwerkskammer unterstützt dich auch bei der Gründung deines handwerklichen Betriebs.
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